Bibliotheksreglement

I. Allgemeines

§ 1 Zweck
Dieses Reglement ist die Grundlage für die Gebührenerhebung im Bereich der Nutzung der Gemeinde- und Schulbibliothek Suhr.

§ 2 Bibliotheksausweis
1. Neu eingeschriebenen Personen wird ein persönlicher Bibliotheksausweis abgegeben.
2. Der Bibliotheksausweis berechtigt zur Ausleihe aller, dem Alter entsprechenden, ausleihbaren Medien im Bestand der Gemeinde- und Schulbibliothek.
3. Der Bibliotheksausweis ist bei jeder Ausleihe vorzuweisen und nicht übertragbar.
4. Namens- und Adressänderungen sowie Verlust des Bibliotheksausweises sind der Gemeinde- und
Schulbibliothek zu melden.
5. Der Bibliotheksausweis verliert seine Gültigkeit, sobald der Ausweis abgelaufen ist und nicht erneuert wird.

II. Gebühren

§ 3 Nutzungsgebühren
1. Für die Nutzung der Gemeinde- und Schulbibliothek Suhr und ihrer Dienstleistungen werden folgende Gebühren erhoben:

a. Kinder und Jugendliche (einmalige Gebühr bis zum 16. Geburtstag) Fr. 5.00
b. Erwachsene Fr. 30.00 pro Jahr
c. Auswärtige Fr. 45.00 pro Jahr
d. Erwachsene mit Kulturlegi gratis
e. Ersatzausweis Fr. 5.00

2. Die Kulturlegi muss jährlich neu vorgelegt werden.

§ 4 Mahngebühren
1. Die ausgeliehenen Medien sind innerhalb der Ausleihfrist (i. d. R. 4 Wochen) zurückzugeben.
2. Werden Medien zu spät oder nicht zurückgegeben, werden Mahnungen verschickt und folgende Gebühren fällig:

1. Mahnung nach 2 Wochen Fr. 3.00
2. Mahnung nach weiteren 2 Wochen Fr. 7.00
3. Mahnung nach weiteren 2 Wochen Fr. 15.00
4. Verlust nach weiteren 2 Wochen Fr. 25.00 plus Betrag für Medium

3. Die Mahngebühren werden nach Ablauf der Ausleihfrist geschuldet, unabhängig von der Zustellung der Mahnung.
4. Die Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen nach der 3. Mahnung.
5. Bei Mahnungen gilt das Datum des Poststempels.

§ 5 Haftung, Medienbeschädigung oder Verlust
1. Die Inhaberin oder der Inhaber des Bibliotheksausweises haftet für die damit getätigten Ausleihen, für die damit verursachten Gebühren oder Schäden am Bibliothekseigentum sowie für die Einhaltung der
urheberrechtlichen Vorschriften.
2. Beschädigte oder verlorene Medien sind wie folgt zu entschädigen:

a. Neue Medien bis 2 Jahre sowie gut laufende Medien Neupreis
b. Ältere Medien Fr. 10.00

III. Nutzungs- und Haftungsausschluss

§ 6 Nutzungsausschluss
1. Ab Versand der dritten Mahnung wird die Inhaberin oder der Inhaber des Bibliotheksausweises bis zur Erledigung des Falls von der Bibliotheksbenutzung ausgeschlossen.
2. Wer wiederholt gegen das Reglement verstösst, kann von der Gemeinde- und Schulbibliothek zeitweise oder ganz von der Bibliotheksnutzung ausgeschlossen werden.

§ 7 Haftungsausschluss
Die Gemeinde- und Schulbibliothek lehnt jede Haftung für Schäden ab, die durch die Nutzung von Bibliotheksmedien an benutzereigenen Abspielgeräten oder Computern entstanden sein könnten.

IV. Schlussbestimmungen

§ 8 Inkrafttreten
Dieses Reglement tritt auf den 1. Januar 2025 in Kraft und ersetzt alle bisherigen Gebührenregelungen zur
Gemeinde- und Schulbibliothek.

Zum Nachlesen der neuen Benutzer- und Gebührenordnung in PDF-Form klicken Sie bitte hier.

Suhr, Januar 2025